Auch wenn die weiteren Befragten, die den Beklagten näher kennen, entweder mit ihm verwandt sind oder ihm doch in anderer Weise nahestehen wie etwa V als Hauptaktionär der aktuellen Liegenschaftenverwaltungsgesellschaft, bestätigten doch alle seine Verbundenheit mit der Stadt. Im Falle der Töchter CK und DK geschah dies durchaus auch mit einer gewissen Distanz, etwa wenn CK auf Frage sagte, es wäre ihr "natürlich" lieber, wenn ihre Eltern in Q und damit in ihrer Nähe bleiben würden, oder wenn DK zu Protokoll gab, ihr Vater gehe öfters nach Zürich zu "seinen" [Vereinsmitgliedern], die sie mit den Pfadfindern verglich.