Rund ein halbes Jahr später wandten sich die Beklagten erneut an das Amt für Umwelt- und Gesundheitsschutz und beklagten fehlende Lüftungsabsprachen, worauf E ihnen mitteilte, mit Blick auf die Witterungsverhältnisse sei es auszuschliessen, dass ihre Beschwerde wegen einer Luftbelastung aus dem Nachbaratelier begründet sei. Der Vorwurf der Beklagten, der Kläger und die Verwaltung hätten sich nicht um ein reales Problem gekümmert, erscheint somit als nicht gerechtfertigt, auch wenn verständlich ist, dass sie sich in einer Zeit zunehmender Atemwegerkrankungen um die Gesundheit ihrer Kinder sorgten.