Der Mietvertrag für Wohnräume vom 9. März 2006 (Urk. 3/1) kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende März / Ende September gekündigt werden. Der Mietvertrag wurde mit – separat an beide Beklagten gerichteten – amtlichen Formularen vom 11. Juni 2014 auf den 30. September 2014 gekündigt (Urk. 3/1/1+2). Damit liegt eine form-, frist- und termingerechte Kündigung vor. 2.2. Grundlagen der Anfechtbarkeit einer Kündigung