1.1. Mit Mietvertrag vom 9. März 2006 (Urk. 3/1) mieteten die Beklagten vom Kläger ab dem 1. Mai 2006 eine 4 ½-Zimmerwohnung im 1. Stock der Liegenschaft N-strasse in Zürich. Der Mietvertrag ist dreimonatlich im Voraus kündbar auf Ende März und Ende September. (…) Seit dem 1. April 2008 beläuft sich der Bruttomietzins auf Fr. 2'615.– pro Monat. Bei der Liegenschaft (…) handelt es sich um das Elternhaus des Klägers. Seit 1970 lebt er indes mit seiner Ehefrau in Q, nahe Lausanne, wo auch die Töchter des Paares aufwuchsen und in der Folge in der Westschweiz Familien gründeten. Die Beklagten bewohnen das Mietobjekt mit ihren beiden (…) Kindern.