1.10 Die Mieterin teilte bereits am 21. September 2019 mit, sie habe beschlossen, den Warenhausbetrieb im Mietobjekt an der N.strasse x-z in Zürich auf den 31. Januar 2020 aufzugeben und die Räumlichkeiten zu verlassen Mit Verfügung vom 26. September 2019 wurde die Sistierung des vorliegenden Berufungsverfahrens aufgehoben. Gleichzeitig wurde den Parteien Frist angesetzt, um sich zur Frage zu äussern, wie sich das erwähnte Vorbringen der Mieterin auf das Berufungsverfahren über die Erstreckung des Mietverhältnisses auswirke. (…) 1.12 Das Verfahren ist spruchreif. - 37 -