1.8 Die Vermieterin wies mit Noveneingabe vom 25. Januar 2019 darauf hin, dass sie das Mietverhältnis mit der Mieterin am 21. Dezember 2018 per 31. Januar 2019 wegen Zahlungsverzugs gekündigt habe. Die Mieterin beantragte dazu, die Noveneingabe sei aus dem Recht zu weisen.