entscheid betreffend Sistierung im Prozess der Parteien mitgewirkt hatten. Die Kammer wies das Begehren (in einer Besetzung ohne Beteiligung der abgelehnten Gerichtspersonen) nach Einholung von Stellungnahmen der abgelehnten Personen mit Beschluss vom 18. April 2017 ab und behielt die Kostenverteilung für den Beschluss dem Endentscheid vor. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Mieterin gegen diesen Entscheid mit Urteil vom 7. September 2017 ab.