5 Abs. 4 berufen, ist doch dieser von Abs. 3 abhängig. Denn im Vertragstext heisst es: "Können sich die Parteien in der Folge nicht bis spätestens 31. Juli 2012 […] einigen, endigt das Vertragsverhältnis […]" (Hervorhebung hier). Folglich hat die Beklagte zuerst eine vertragskonforme Offerte zu stellen und die Parteien haben danach gestützt auf die Offerte über die Fortführung des Vertragsverhältnisses zu verhandeln. Da eine vertragskonforme Offerte nicht erfolgte, gelangt Ziff. 5 Abs. 4 von Nachtrag I nicht zur Anwendung. Ob, wie die Klägerin geltend macht, ein Fall von Art.