Es kann davon ausgegangen werden, dass das vorliegende Verfahren ohne den Handwechsel bei der Beklagten nicht stattfände. Dies wurde sinngemäss durch den Zeugen L bestätigt, ehemaliger Portfolio Manager bei der Z Real Estate Management AG, der erklärte, er habe den Fall nach der Übernahme der Beklagten durch die Z AG ins Rollen gebracht, da er damals festgestellt habe, dass bei der Liegenschaft mehr Profit möglich wäre. Der Zeuge L arbeitete ab dem 1. September 2002 bei der Z Partners AG, einer Tochtergesellschaft der Z AG.