5.8.1. Laut dem Protokoll vom 26. Januar 2000 war für die Beklagte und die A1 SA klar, dass die geplanten Investitionen im Mietobjekt sich mit einer Laufzeit bis nur ins Jahr 2014 nicht amortisieren liessen. Bezüglich Investitionen in die Flächen der Beklagten hielten die Parteien damals fest, diese sollten über 30 Jahre abgeschrieben werden. Auch der Zeuge E bestätigte, dass in der Sitzung vom 26. Januar 2000 über eine 30-jährige Amortisationszeit gesprochen worden sei. Die Gesprächspartner auf Seiten der Beklagten, K und H, hätten eine langfristige Sicht auf die Situation gehabt und um die längere Amortisationszeit im Warenhausbetrieb gewusst.