5.6.3. Ein marktüblicher Mietzins für ein Warenhaus an der N-strasse ist demzufolge grundsätzlich ermittelbar. Dies verdeutlicht auch die Studie von "JLL", welche zwar ein Privatgutachten und damit grundsätzlich eine blosse Parteibehauptung darstellt, aber letztlich nur die Erfahrungstatsache bestätigt, dass ein marktüblicher Mietzins für Warenhäuser eruierbar ist. Ob der marktübliche Umsatzmietzins tatsächlich zwischen […] % des Umsatzes beträgt, kann offen bleiben. Jedenfalls wäre er im Streitfall durch ein gerichtliches Gutachten feststellbar.