Zeuge F scheint kein persönliches Interesse am Verfahrensausgang zu haben, wenngleich er noch Kontakt zu den Pensionierten seiner früheren Arbeitgeberin hat und jährlich eine Einladung zum Mitarbeiteressen erhält. Seine Aussagen sind nicht allzu aussagekräftig, zumal er mit dem Warenhausbau seine eigene Tätigkeit innerhalb des klägerischen Konzerns umschrieb und nicht die Kontakte mit der Beklagten. Dennoch lässt sich seiner Darstellung jedenfalls nichts entnehmen, was gegen die objektivierte Auslegung der vorliegenden schriftlichen Verträge spricht.