5.5.2.1. Der Zeuge E, der von 1992 bis 2001 bei der A1 SA als Direktor der Liegenschaftenverwaltung angestellt war, erklärte, dass es in sämtlichen Diskussionen zwischen den Parteien, welche er von 1992 bis zum Eintreffen des vorliegenden Falls geführt habe, immer um den Betrieb eines Warenhauses gegangen sei. Es sei darum gegangen, die zukünftige Nutzung als Warenhaus sicherzustellen. Alles, was im Anschluss betreffend andere Nutzungen diskutiert worden sei, sei nie im Geist der Parteien gewesen. Erst als die Beklagte von der Z AG übernommen worden sei und eine Offerte hätte machen sollen, sei die Abkehr von der Warenhausnutzung ein Thema geworden.