Vorab ist daran zu erinnern, dass im Zivilprozess der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt (Art. 157 ZPO). "Frei" bedeutet allerdings nicht frei von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bei der Würdigung von Aussagen hat sich die sogenannte Aussageanalyse (sog. Undeutsch-Methode) etabliert, die als einzige Methode einigermassen zuverlässige Ergebnisse liefert. Nach deren empirischem Ausgangspunkt erfordern wahre und falsche Schilderungen unterschiedliche geistige Leistungen.