284 Abs. 1 OR erinnert. Auch verpflichtete sich die Mieterin, die von der Beklagten übernommenen Alkoholpatente und das Kleinhandelspatent aufrecht zu erhalten und bei Vertragsende an die Vermieterin zurückzugeben. Selbst die Rückgaberegelung atmet den gleichen Geist, verpflich- - 17 -