5.4.2. Aufgrund der divergierenden Parteidarstellungen insbesondere zum tatsächlichen Verständnis der Parteien über die strittige Klausel wurde im Verfahren betreffend Offertpflicht vor dem Mietgericht im Prozess MD120006-L ein Beweisverfahren mit diversen Zeugeneinvernahmen durchgeführt. Die Akten dieses Verfahrens wurden im vorliegenden Prozess beigezogen, was den Parteien mit Präsidialverfügung vom 14. November 2016 angezeigt wurde. Das Beweisergebnis ist im Folgenden zusammen mit den von den Parteien präsentierten Urkunden auf alle relevanten Aspekte hin auszuwerten.