richt dabei die Beendigung des Mietverhältnisses thematisierte, hat es sich letztlich zu einer Frage geäussert, die erst im Endentscheid zu beurteilen ist. Damit haben die entsprechenden Erwägungen ihrerseits nur die Bedeutung einer vorfrageweisen Prüfung. Dies ergibt sich schon daraus, dass der Devolutiveffekt einer Beschwerde gegen einen Sistierungsentscheid sich nur auf die Sistierung selber bezieht, nicht aber auf den Entscheid in der Sache oder auf denjenigen über die Prozessvoraussetzungen.