1.7. Nach durchgeführtem Schlichtungsverfahren, in dem keine Einigung zwischen den Parteien hatte erzielt werden können, reichte die Klägerin mit Eingabe vom 14. März 2012 unter Beilage der Klagebewilligung der Schlichtungsbehörde -4- des Bezirks Zürich vom 9. Februar 2012 beim Mietgericht Zürich gegen die Beklagte fristgerecht Klage mit folgendem Rechtsbegehren ein: