1.3. Am 12. Februar 2002 wurde das Mietverhältnis mit Zustimmung aller Parteien auf Mieterseite rückwirkend per 1. Januar 2002 von der A1 SA auf die Klägerin [A2 AG] übertragen. Seit dem 20. Dezember 2001 wird die Beklagte von der Z AG und nicht mehr von den Mitgliedern der Familie †Bs beherrscht. (…)