5.3. In casu ist davon auszugehen, dass die Parteien den Mietvertrag vom März 2010 konkludent aufhoben und durch den Mietvertrag vom Februar 2012 ersetzten. Dafür spricht, dass die Kläger bereits seit längerem nicht mehr die gesamten 645.5m2 der Y-Räume nutzen, die sie gemäss dem Mietvertrag vom März 2010 mieteten, sondern vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 lediglich noch 276.5m2 und seit dem 1. Oktober 2011 sogar nur noch 218.1m2. Die restliche Mietfläche wird von A. und B. sowie von der Beklagten selbst genutzt. Unbestritten ist auch, dass die Kläger ab Oktober 2011 nur noch den Mietzins gemäss dem Mietvertrag vom Februar 2012 bezahlen. Dieser Mietvertrag wurde somit seit dem