ZMP 2015 Nr. 1 Aufhebung eines befristeten Mietvertrages: Ein befristeter Mietvertrag kann zwar nicht ordentlich gekündet werden, die Parteien können den Vertrag allerdings mittels eines Aufhebungsvertrages (konkludent) aufheben. Vorliegend hatte das Mietgericht zu prüfen, ob ein erster befristeter Mietvertrag zwischen den Parteien durch einen zweiten unbefristeten Mietvertrag ersetzt worden war.