2.4. Das Gestaltungsrecht schliesst schon begrifflich die Möglichkeit einer Konversion aus. Erhält der Mieter eine Kündigung, die er nach Treu und Glauben als ausserordentliche Kündigung verstehen darf, muss er nicht damit rechnen, dass der Richter diese Kündigung in eine andere Kündigung umwandelt, die gerade nicht ausgesprochen wurde. Namentlich muss der Mieter sich nicht eine ordentliche Kündigung entgegenhalten lassen, gegen welche andere Abwehrmittel zu ergreifen wären. Gerade die Existenz der Spezialbestimmung von Art.