2.2.6.1. Bei der Beklagten handelt es sich um eine im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft, welche den Kauf und Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken, Planung und Realisation von Um- und Neubauten, Tätigkeit als Generalunternehmer, Verwaltung von eigenen und fremden Liegenschaften sowie die Vermittlung von Liegenschaften bezweckt. Sie hat ihren Sitz in Z. an der Wohnsitzadresse von X., welcher als einziger Verwaltungsrat der Gesellschaft mit Einzelunterschrift eingetragen ist. Gleichzeitig ist X. Alleinaktionär der Beklagten. Die Liegenschaft L. – einziges Aktivum der Beklagten – wird seit Ende 2010 von X. und seiner Lebenspartnerin Y. verwaltet.