Aus dem Urteil des Mietgerichts vom 8. August 2013: "2.2.5. Das Bundesgericht hatte die Frage der Gültigkeit einer Kündigung durch eine juristische Person im Interesse eines Alleinaktionärs – soweit ersichtlich – bislang noch nicht konkret zu entscheiden. Im Entscheid 4C.139/2000 vom 10. Juli 2000, E. 2b (publ. in: MRA 3/2001 S. 75 ff.) hielt es im Zusammenhang mit einer Mieterstreckung fest, die Interessen einer Immobiliengesellschaft als Vermieterin konzentrierten sich auf die Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks.