Vorliegend bemisst sich der Streitwert anhand der Differenz zwischen dem vereinbarten sowie dem gerichtlich festgesetzten Anfangsmietzins. Da das Mietverhältnis am 11. Dezember 2016 begann und per Ende September 2019 beendet wird, ist die konkrete Mietdauer von insgesamt 33.5 Monaten zu berücksichtigen – und - 21 -