4.4.3. Für die Strukturpreiserhebung wurden zwar die Nettomietzinse erhoben, dabei aber davon ausgegangen, dass als Nebenkosten einzig die Kosten für Heizung, Warmwasser und separate, hinzugemietete Räume ausgeschieden sind (Strukturpreiserhebung, a.a.O., S. 4 u.). Vorliegend sind gemäss Mietvertrag im Nettomietzins sowohl Heizungs- und Warmwasserkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Hauswartung sowie Allgemeinstrom enthalten. Zudem führte der Beklagte unwidersprochen aus, Strom sowie WLAN seien im Mietzins inklusive.