4.3.6. Zusammengefasst handelt es sich beim streitgegenständlichen Mietobjekt um eine bei Einzug frisch renovierte, ca. 12 m2 grosse 1-Zimmerwohnung ohne funktionsfähige Küche, jedoch mit Kühlschrank und Mikrowelle, an eher lärmiger Lage, indes zentral gelegen und mit guter Verkehrsanbindung. 4.4. Bestimmung des Mietzinses