Das streitgegenständliche Mietobjekt befindet sich an einer Parallelstrasse zur Limmatstrasse, auf welcher die Tramlinien 4, 13 und 17 im Zwei- bis Vierminuten- Takt verkehren. Klickt man in der Lärmkarte des GIS-Browsers auf den Abschnitt bei der N.-strasse …, so resultiert tagsüber ein Emissionswert von 66.7 dB, nachts ein solcher von 55.7 dB. Während der Wert in der Nacht noch nicht demjenigen eines Fernsehers auf Zimmerlautstärke entspricht, liegt derjenige am Tag darüber. Dabei sind die Immissionsgrenzwerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts für die Empfindlichkeitsstufe III, d.h. Zonen, in denen mässig störende Betriebe zugelassen sind, namentlich Wohn- und Gewerbezonen (vgl. Art.