Auch wenn Renovationskosten von Fr. 2.1 Mio. vom Beklagten nicht mit Beweisofferten oder Unterlagen untermauert wurden – die Kosten wurden wohl ohnehin nicht von ihm, sondern von der Verpächterseite getragen – deuten die erwähnten Fotos, auf denen moderne Lichtschalter […], moderne Wohnungstüren sowie neuer, dunkler Parkett- oder Laminat-Boden erkennbar sind, trotz des anscheinend auf Mieterverhalten zurückzuführenden, erbärmlichen Zustands der Zimmer auf eine erst kurze Zeit zurückliegende Renovation hin. Dem entsprechenden gerichtlichen Hinweis hat der Kläger auch nicht widersprochen.