4.3.3. Wie ausgeführt, stammt die Liegenschaft gemäss Angaben des GIS- Browsers aus dem Jahr 1898, wurde jedoch 2015/2016 in ein Haus mit 30 Einzimmerwohnungen umgebaut. […] Auch wenn Renovationskosten von Fr. 2.1 Mio. vom Beklagten nicht mit Beweisofferten oder Unterlagen untermauert wurden – die Kosten wurden wohl ohnehin nicht von ihm, sondern von der Verpächterseite getragen – deuten die erwähnten Fotos, auf denen moderne Lichtschalter […], moderne Wohnungstüren sowie neuer, dunkler Parkett- oder Laminat-Boden erkennbar sind, trotz des anscheinend auf Mieterverhalten zurückzuführenden, erbärmlichen Zustands der Zimmer auf eine erst kurze Zeit zurückliegende Renovation hin.