4.3.1. Beim vorliegenden Mietobjekt handelt es sich – was unbestritten ist und sich auch aus dem Mietvertrag ergibt – um eine unmöblierte 1-Zimmerwohnung. Dieses verfügt jedoch nicht über eine voll funktionsfähige Küche, sondern lediglich über eine Mikrowelle sowie einen Kühlschrank. […]