Der Kläger verlangte die Edition aller erforderlichen Unterlagen für die Berechnung der Nettorendite, während der Beklagte geltend machte, nicht über Unterlagen für eine Nettorenditeberechnung zu verfügen. Zudem nutze er die Liegenschaft auf der Grundlage eines Pachtvertrages, in dessen Rahmen er monatlich Fr. 1'040.– pro Zimmer bezahle, und zwar angeblich unabhängig von der Grösse. Der Kläger bestritt dies. Beweismittel zum Pachtvertrag präsentierte oder offerierte der Beklagte trotz gerichtlicher Aufforderung und Hinweis auf die Mitwirkungspflicht nach Art. 160 ZPO sowie die Folgen ihrer Nichtbeachtung gemäss Art. 164 ZPO nicht.