Er bestritt den durch den Beklagten geltend gemachten Pachtvertrag zur Nutzung der Liegenschaft sowie den darin vereinbarten Betrag von Fr. 1'040.– pro Monat für jedes Zimmer. Bereits ein Blick in die Inserate auf homegate.ch für 1- Zimmerwohnungen (möbliert und unmöbliert) mache deutlich, dass der hier interessierende Mietzins über dem orts- und quartierüblichen Niveau für vergleichbare Objekte liege. Homegate.ch widerspiegle zudem nicht die orts- und quartierüblichen Mietzinse, sondern den Marktwert, welcher meistens deutlich höher liege. 2. Beklagter