Bei der Mietsache handle es sich um ein kleines, unmöbliertes Zimmer ohne Küche und ohne Lavabo im Wohn- resp. Schlafzimmer. Fliessendes Wasser gebe es nur im WC resp. in der Dusche. Es gebe keine Küche und auch keine Kochnische, nur eine Mikrowelle. Der Kläger koche auf dem Fenstersims mit einem kleinen Kocher. Wenn ein normales Bett drin stehe, könne man das Zimmer sonst nicht -3-