Mit Mietvertrag für Wohnräume vom 15. Dezember 2016 (act. 3/2) mietete der Kläger ab dem 11. Dezember 2016 ein 1-Zimmer Studio an der N.-strasse … in … Zürich zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 1'350.–, wobei keine Nebenkosten ausgeschieden wurden. Das amtliche Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses wurde unbestrittenermassen nicht verwendet. 2. Prozessgeschichte […] II. Parteivorbringen 1. Kläger