Sie brauchen sich aber auch nicht gefallen zu lassen, dass eine übersetzte Rendite sich im Laufe des Mietverhältnisses noch verbessert. Diese Kontrollrechnung bestätigt, dass es nicht folgenlos bleiben kann, wenn die Beklagte ihren Beitrag zur Ermöglichung eines Nettorenditevergleichs seit Mietbeginn nicht geleistet hat (vorn Ziff. 4.2.2). - 39 - 5. Kosten- und Entschädigungsfolgen