Würden dem Modell entsprechend 42 % des Mietzinses der Fremdkapitalverzinsung dienen, so entspräche das einer Mietzinssenkung um 21 %, während die Kläger gestützt auf die relativen Anpassungssätze der VMWG unter diesem Titel nur eine Senkung um 15.25 % geltend machen. Nur bei einem aussergewöhnlich tiefen Fremdfinanzierungsgrad der Liegenschaft könnte es daher sein, dass sich die Rendite seit Mietbeginn verschlechtert hat. Viel wahrscheinlicher ist es jedoch, dass sie trotz der Steigerung der – vergleichsweise tiefen – Allgemeinkosten seit Mietbeginn erheblich besser geworden ist.