(…) Geht man weiter von der Annahme aus, dass sich die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten mindestens so günstig entwickelt haben wie der Referenzzins des Bundes (heute sind Hypotheken zu weit weniger als 1.5 % pro Jahr auf dem Markt erhältlich), so hätten sich seit Mietbeginn die Fremdfinanzierungskosten halbiert. Würden dem Modell entsprechend 42 % des Mietzinses der Fremdkapitalverzinsung dienen, so entspräche das einer Mietzinssenkung um 21 %, während die Kläger gestützt auf die relativen Anpassungssätze der VMWG unter diesem Titel nur eine Senkung um 15.25 % geltend machen.