Nach der verlangten Senkung erhält die Beklagte dafür immer noch Fr. 246.50 pro Monat oder Fr. 2'958.– pro Jahr. (…) Geht man weiter von der Annahme aus, dass sich die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten mindestens so günstig entwickelt haben wie der Referenzzins des Bundes (heute sind Hypotheken zu weit weniger als 1.5 % pro Jahr auf dem Markt erhältlich), so hätten sich seit Mietbeginn die Fremdfinanzierungskosten halbiert.