Für die Finanzierung der Allgemeinkosten sind jedoch gemäss dem erläuterten Berechnungsmodell des Bundes 30 % des Nettomietzinses gedacht. Vor der verlangten Mietzinssenkung entsprach das im vorliegenden Fall einem Betrag von Fr. 700.– pro Monat oder Fr. 8'400.– pro Jahr, nach der - 38 - Senkung wären dies noch Fr. 616.20 pro Monat oder Fr. 7'394.40 pro Jahr. ROH- RER hat dargelegt, dass sich der 30 %-Anteil gemäss Berechnungsmodell noch