4.2.3.6 Für das Jahr 2014 berücksichtigt die Beklagte Rechnungen im Totalbetrag von Fr. 39'864.65 und stützt sich auf die Belege gemäss Urk. 38/109-147. Nicht festgehalten hat sie in der Duplik an einer noch in der Klageantwort angekündigten Rechnung R. (dazu die Kläger in …), die sich in den genannten Belegen - 29 -