Soweit sich ergibt, dass die von den Klägern anerkannte Pauschale von 0.5 % pro Jahr auch diese Investition abdeckt, schliesst dies dann allerdings eine zusätzliche Mietzinserhöhung wegen wertvermehrender Investitionen aus. Bezüglich der übrigen Ersatzinvestitionen (Vorplatz, Sanierung Warmwasserversorgung und Ersatz Kühlschrank) dürfte der kostensteigernde Anteil mit Blick auf die unterschiedliche Lebensdauer und damit Teuerung während derselben höchstens bei 40 % bzw. 30 % bzw. 25 % liegen, denn schon dies entspricht einer Verteuerung gegenüber der entfernten Installation um zwei Drittel (100/60) bzw. 42 % (100/70) bzw. um einen Drittel (100/75).