Ein so hoher Anteil wird anders als von GRATZ, der eine Bandbreite von 40-80 % nennt, nur bei qualitativ hochwertigen Ersatzinvestitionen und sehr langer Amortisationsdauer gerechtfertigt sein. Bezüglich der Kaminsanierung gemäss Urk. 38/56 ist anzunehmen, dass diese wegen des verwendeten, im Vergleich zum Vorzustand besseren Materials Kupfer mit seiner langen (künftigen) Lebensdauer eine erhebliche kostensteigernde Wirkung hatte. Es dürfte sich ähnlich verhalten wie beim Beispiel des Ersatzes eines gemauerten Kamins durch einen solchen aus Chromnickelstahl, wo GRATZ den Anteil der Investitionsvermehrung auf 60 % der Neuinvestition schätzt (a.a.O., S. 104).