Die nach Erstattung von Klagebegründung und -antwort geführten Vergleichsgespräche führten zu keinem Ergebnis. In der Folge wurden die Parteien auf den 13. Dezember 2018 zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorgeladen. Zum Schluss derselben wurde das Verfahren für spruchreif erklärt. Für die Urteilsberatung musste wegen der zu Ende gegangenen Anstellung der bei der Hauptverhandlung mitwirkenden Gerichtsschreiberin ein Wechsel in der Zusammensetzung des Gerichts vorgenommen werden. 2. Parteistandpunkte