Am 12. Januar 2018 (Poststempel) gelangten die Kläger mit der vorliegenden Klage an das angerufene Gericht. Mit Beschluss vom 18. Januar 2018 wurde die Klage der Beklagten zugestellt und den Klägern Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 3'330.– angesetzt. Der Vorschuss wurde rechtzeitig bezahlt. Mit Präsidialverfügung vom 24. Januar 2018 wurde der Beklagten Frist zur schriftlichen Stellungnahme angesetzt, welche innert erstreckter Frist einging. Anschliessend wurden die Parteien auf den 7. Juni 2018 zur Hauptverhandlung vorgeladen. Die nach Erstattung von Klagebegründung und -antwort geführten Vergleichsgespräche führten zu keinem Ergebnis.