1.2 Am 9. August 2017 gelangten die Kläger darauf an die Schlichtungsbehörde. Die Beklagte anerkannte im Schlichtungsverfahren einen Senkungsanspruch im Umfang von Fr. 100.– pro Monat. Die Parteien konnten sich nicht einigen. Den Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde vom 24. November 2017 lehnten die -3- Kläger ab. Am 15. Dezember 2017 stellte die Behörde daraufhin den Klägern die Klagebewilligung aus.