Art. 63 ZPO schliesst nicht aus, dass das kantonale Recht eine Überweisung der Streitsache innerhalb eines Fachgerichts von Amtes wegen vorsieht. Im Kanton Zürich ist ein solches Vorgehen nach der Rechtsprechung des Obergerichts geboten, soweit es nur um die Abgrenzung der Zuständigkeit des Einzel- und des Kollegialgerichts geht (E. 3.2). Aus dem Urteil des Mietgerichts MA180002-L vom 24. Januar 2019 (rechtskräftig; Gerichtsbesetzung: Weber, Reller, Albrecht; Gerichtsschreiberin Mosele): " (…) 1. Sachverhalt / Prozessgeschichte