Per 1. Dezember 2017 gestand die Vermieterin der Mieterin eine Mietzinsherabsetzung von Fr. 1'680 auf Fr. 1'635 (./. Fr. 45) zu. Der Streitwert der vor der Vorinstanz zuletzt aufrechterhaltenen Rechtsbegehren ist deshalb mit rund Fr. 136'000 zu beziffern (Fr. 146'235 ./. [{20 x 12 ./. 5,5} x Fr. 45] = Fr. 135'683). Im obergerichtlichen Verfahren halten beide Parteien an ihren erstinstanzlichen Anträgen fest, weshalb der Rechtsmittelstreitwert grundsätzlich wiederum auf rund Fr. 136'000 zu beziffern ist.