Altbauten im Rahmen einer Neuvermietung mit der Ermöglichung einer Anpassung an die Vergleichsmieten habe Rechnung tragen wollen. 2. Einwendungen der Parteien 2.1. Die Parteien beanstanden das vorinstanzliche Vorgehen mit unterschiedlicher Begründung. Die Mieterin will vom Vormietzins ausgehen und diesen um rund 10 % auf Fr. 1'100 erhöhen. Die Vermieterin will auf die Ermittlungen der D. AG zu den Abschlussmieten vergleichbarer Altbauwohnungen abstellen.