für die Festlegung des Anfangsmietzinses der streitgegenständlichen Wohnung vom Mittelwert von Fr. 19.30/m2 auszugehen. Die teils tieferen statistischen Mietzinse der unmittelbar angrenzenden Nachbarquartiere mit zu berücksichtigen verbiete sich, denn aufgrund ihrer gesamten Merkmale passe die Wohnung durchaus zum Charakter der übrigen Objekte im Quartierteil Sihlfeld.